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vereinsdokumente
Steuerbefreiung
Der Verein Kultur am Mühlebach Böttstein mit Sitz in Böttstein ist gemäss Verfügung GEKO-Nr. 5478 vom 10. Januar 2018 des kantonalen Steueramtes wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von den Kantons- und Gemeinde-steuern sowie der direkten Bundessteuer befreit (§ 14 Abs. 1 lit. c StG und Art. 56 Bst. g DBG). Vorbehalten bleiben § 14 Abs. 2 und 3 StG.
Mitgliederversammlung
Jahressrechnung
mit Budget
Bilanz
* Zustimmung der Revisoren und / oder der Mitgliederversammlung noch ausstehend
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