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vereinsdokumente

Steuerbefreiung

Der Verein Kultur am Mühlebach Böttstein mit Sitz in Böttstein ist gemäss Verfügung GEKO-Nr. 5478 vom 10. Januar 2018 des kantonalen Steueramtes wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von den Kantons- und Gemeinde-steuern sowie der direkten Bundessteuer befreit (§ 14 Abs. 1 lit. c StG und Art. 56 Bst. g DBG). Vorbehalten bleiben § 14 Abs. 2 und 3 StG.

Mitgliederversammlung

Jahressrechnung
mit Budget
Traktanden

4. MV

3. MV

2. MV

1. MV

Protokoll

2023

Bilanz
Jahres-
bericht

2019

* Zustimmung  der Revisoren und / oder  der Mitgliederversammlung noch ausstehend

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